
Verfahren gegen Impfgegner BGH bestätigt Auschwitz-Post als volksverhetzend
Zu Beginn der Pandemie postete ein Mann ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: "Impfen macht frei". Es folgte ein Urteil wegen Volksverhetzung. Die Revision dagegen wurde nun abgewiesen.
Die Verurteilung eines Corona-Impfgegners wegen Volksverhetzung und Verharmlosung des NS-Völkermords ist rechtens. Wegen seiner Veröffentlichung eines Bildes des NS-Konzentrationslagers Auschwitz mit dem Spruch "Impfen macht frei" auf Facebook muss der 65-Jährige eine Geldstrafe zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Köln, das den Mann im Juni der Volksverhetzung schuldig gesprochen hatte. Die Entscheidung wurde damit - nach der Revision - rechtskräftig. (Az. 3 StR 468/24)
Der zu 4.000 Euro verurteilte Impfgegner hatte während der Corona-Pandemie im April 2020 auf Facebook eine Zeichnung veröffentlicht. In dieser veränderte er den Schriftzug "Arbeit macht frei" über dem Eingangstor des NS-Konzentrationslagers Auschwitz in den Satz "Impfen macht frei".
Neben dem Lagertor waren zwei Soldaten in Uniformen dargestellt, die zwei große Spritzen hielten. Hinter dem gezeichneten KZ-Tor waren zudem zwei blumengeschmückte Porträts zu erkennen: der Microsoft-Gründer und Impfkampagnen-Finanzier Bill Gates sowie die mutmaßliche Karikatur eines Chinesen.
Öffentlicher Frieden gefährdet
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Argumentation des Landgerichts Köln: Die als Satire gemeinte Impfkritik habe die Verbrechen der Nationalsozialisten, insbesondere die Ermordung von Millionen Menschen, verharmlost. So habe die Zeichnung ausdrücken wollen, dass den Betroffenen von staatlichen Corona-Maßnahmen das gleiche Unrecht zugefügt würde wie NS-Opfern.
Laut den Karlsruher Richtern hatte dies das Potenzial, aggressive Emotionen zu schüren und den öffentlichen Frieden sowie das Vertrauen in Rechtssicherheit zu gefährden.