Eine verschleierte Frau geht über einen Bürgersteig. (Quelle: dpa/Boris Roessler)

Berlin Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Gesichtsschleier beim Autofahren

Stand: 29.04.2025 15:32 Uhr

Ein Gesichtsschleier ist für Autofahrerinnen weiterhin verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Dienstag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass es für eine Verschleierung aus religiösen Gründen keine Ausnahmeregelung gibt. (OVG 1 N 17/25)
 
Eine 33-jährige Muslimin hatte sich vor Gericht auf ihre religiöse Überzeugung berufen und wollte eine Erlaubnis für das Tragen eines Niqab erreichen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Da sie im Auto den Blicken fremder Menschen ausgesetzt sei, müsse es ihr erlaubt werden, beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihren gesamten Körper einschließlich des Gesichts unter Aussparung der Augenpartie zu verschleiern, argumentierte die Klägerin laut einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts.

Symbolbild: Eine Frau im Niqab, auf dem Weg zu einem Auto. (Quelle: dpa/Robin Utrecht)
Muslimin darf keinen Gesichtsschleier beim Autofahren tragen
Eine Frau wollte beim Autofahren ihr Gesicht mit einem Niqab verhüllen, die Straßenverkehrsverordnung aber verbietet das. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Klägerin keine Ausnahmegenehmigung erhält.mehr

Straßenverkehrsordnung legt Verhüllungsverbot fest

Mit ihren Einwendungen habe die Frau es nicht vermocht, ernstliche Richtigkeitszweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu wecken oder Verfahrensfehler aufzuzeigen, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht hatte sein Urteil unter anderem damit begründet, das in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Verhüllungsverbot gewährleiste eine effektive Verfolgung von Rechtsverstößen im Straßenverkehr, indem es die Identifikation der Verkehrsteilnehmer ermögliche. Religiöse Gründe müssten demgegenüber zurückstehen.
 
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar, einen Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung lehnte das Gericht ab.
 
Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zuletzt im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist. Nach Angaben der Verkehrsverwaltung ist in Berlin bislang keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden.