
Bremen Ertrunkenes Kind bei Bremerhaven – Verfahren nun eingestellt
Der Vater des ertrunkenen Kindes in Loxstedt wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sieht von einer Strafe ab, da er bereits durch den Tod des Kindes genug gelitten hat.
Die Ermittlungen gegen den Vater, dessen zweijähriges Kind vergangenen Sommer bei einer Familienfeier in Loxstedt in einem Graben ertrunken ist, wurden eingestellt. Das bestätigte jetzt die Staatsanwaltschaft Stade, zuerst berichtete die Nordseezeitung.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, da der Verdacht im Raum stand, dass der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt haben könnte. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Ermittlungen eingestellt, weil der Vater durch den Tod des Kindes ohnehin gestraft genug sei. In solchen Fällen kann der Staat von einer Strafe absehen.
Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Nachrichten, 14. Juli 2024, 7 Uhr