Justizia

Saarland Anwaltskammer kritisiert nach rechtswidriger Durchsuchung Justizministerium

Stand: 29.04.2025 18:14 Uhr

Die illegale Hausdurchsuchung bei einem Saarbrücker Rechtsanwalt hat nicht nur ein juristisches, sondern auch ein politisches Nachspiel. Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat die Bundesanwaltskammer informiert und sucht das Gespräch mit dem Justizministerium.

Thomas Gerber

Nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei einem Saarbrücker Strafverteidiger hat sich die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes eingeschaltet. Ein Sprecher sagte dem SR, man habe die Bundesanwaltskammer über den Fall wegen dessen Bedeutung informiert.

Keine rechtliche Grundlage

Zugleich werde die saarländische Kammer das Gespräch mit dem Justizministerium suchen. Man wolle Ministerin Petra Berg und Staatssekretär Jens Diener (beide SPD) als Aufsicht der Staatsanwaltschaft dafür sensibilisieren, dass es sich bei einer Hausdurchsuchung um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte handelt.

Dies gelte insbesondere für Rechtsanwälte, da es dann auch um schützenswerte Daten von Mandanten gehe. Im aktuellen Fall habe es keine rechtliche Grundlage für die Hausdurchsuchung bei dem Kollegen gegeben. Dies habe das Landgericht eindeutig und abschließend festgestellt.

Strafanzeige gegen Staatsanwalt

Dem betroffenen Strafverteidiger war versuchte Strafvereitelung vorgeworfen worden. Grundlage für die Hausdurchsuchung waren abgefangene Briefe, die ein ehemaliger Mandant aus der Untersuchungshaft heraus geschrieben hatte.

Zu diesem Zeitpunkt aber hatte das Mandantenverhältnis längst nicht mehr bestanden. Das Ermittlungsverfahren gegen den Strafverteidiger wurde zwischenzeitlich eingestellt.

Der Jurist hat Strafanzeige gegen den für die Durchsuchung verantwortlichen Staatsanwalt erstattet. Dem Richter des Amtsgerichts Saarbrücken, der den Durchsuchungsbeschluss erlassen hatte, wirft er Rechtsbeugung vor.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau von 29.04.2025 berichtet.

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