Lisa Rettig (links) und ihre Frau Christine mit der gemeinsamen Tochter.

Saarland Hürden für homosexuelle Paare mit Kindern im Saarland immer noch hoch

Stand: 28.04.2025 06:20 Uhr

Eine Familie gründen – das ist für viele Paare der allergrößte Wunsch. Doch obwohl die Ehe seit 2017 für alle geöffnet ist, bleiben homosexuelle Paare beim Abstammungsrecht immer noch außen vor. Ein Beispiel aus dem Saarland.

Hannah Stumpf

Vor fünf Jahren hat Lisa Rettig ihre Frau Christine geheiratet – auch weil für beide klar war, dass sie unbedingt Kinder wollen. Durch eine Samenspende konnten sich die beiden ihren Herzenswunsch erfüllen. Vor fast drei Jahren kam ihre Tochter auf die Welt.

Abstammungsrecht unverändert

Elternteil war damals aber nur Lisa, weil sie das Kind zur Welt gebracht hat. „Es war schon schwierig für meine Frau“, sagt Rettig. Schließlich habe man das gemeinsam entschieden. „Wir sind gemeinsam den Weg über die Kinderwunschklinik gegangen. Sie hat mich in der Schwangerschaft begleitet, so wie andere Partnerinnen und Partner das eben auch tun.“

Obwohl die Ehe 2017 für alle geöffnet wurde, ist das Abstammungsrecht das gleiche geblieben. In einer Ehe zwischen Mann und Frau ist demnach der Mann automatisch der Vater des Kindes – selbst dann, wenn er gar nicht der leibliche Vater ist.

In einer lesbischen Ehe dagegen hat die Ehefrau der Mutter nur ganz wenige Rechte. „Bei der Geburtsanmeldung stand eben dann auch nur mein Name auf dem Formular“, so Rettig. „Das heißt auch, nur ich habe das unterschrieben. Theoretisch habe ich damit entschieden, wie unsere Tochter heißt.“

Vollmacht bis zur Adoption

Auch die Anmeldung für die Kita habe nur sie ausfüllen können, erinnert sich Rettig. „Auch dort stand ich am Anfang nur als alleinsorgeberechtigte Person drauf. Bei der Kinderärztin durfte sie zwar die Untersuchung mit begleiten, hätte aber keine Entscheidung treffen können, ob unsere Tochter geimpft wird oder welche weitergehenden Untersuchungen gemacht werden können.“

Vor der Geburt musste Lisa ihrer Frau deswegen extra eine Vollmacht ausstellen, damit sie für das Kind Entscheidungen treffen darf. Und diese Unsicherheit hielt noch über ein Jahr an, denn so lange hat es gedauert, bis Lisas Frau ihre Tochter adoptierten konnte.

Tiefer Eingriff in Privatsphäre

Die Stiefkindadoption ist der einzige Weg für lesbische Ehepaare, auch offiziell eine Familie zu werden. Dazu müssen viele Nachweise beim Familiengericht eingereicht werden, und das Jugendamt kommt zum Hausbesuch vorbei.

„Das hat sich ganz ungut angefühlt, auf den Prüfstand gestellt zu werden, vor allem für meine Frau, ob sie überhaupt Mutter unseres Kindes sein darf“, erinnert sich Lisa Rettig. Das Jugendamt habe auch geprüft, ob medizinische Gründe dagegen sprechen. „Das hat sich schon auch sehr nach ‚nackt ausziehen vor dem Jugendamt und vor dem Richter‘ angefühlt und ging tief in unsere Privatsphäre.“

Eigentlich hatte sich die Ampelregierung vorgenommen, das Abstammungsrecht zu ändern. Im Oktober gab es die ersten Gesetzesentwürfe. Doch die liegen jetzt auf Eis. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht dazu nichts mehr drin. So bald wird sich an dieser Benachteiligung homosexueller Paare also wohl nichts ändern.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht vom 24.04.2025 berichtet.

LGBTQ+-Themen im Saarland