
Nach Rechtsextremismus-Einstufung AfD-Abgeordneter verlässt Partei und Fraktion
Der gerade erst in den Bundestag gewählte AfD-Abgeordnete Knodel aus Baden-Württemberg zieht aus der Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistisch" Konsequenzen: Er erklärte seinen Austritt aus Partei und Fraktion.
Die AfD verliert nach der neuen Einstufung der Partei durch den Bundesverfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" einen Bundestagsabgeordneten. Der erst bei der Wahl im Februar neu ins Parlament eingezogene baden-württembergische Abgeordnete Sieghard Knodel erklärte seinen Austritt sowohl aus der Bundestagsfraktion als auch aus der AfD. Ein Fraktionssprecher bestätigte einen entsprechenden ZDF-Bericht.
In einer E-Mail schrieb Knodel, "angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, muss ich mein privates und geschäftliches Umfeld schützen." Er erachte den Schritt als unvermeidlich, auch wenn er ihn sehr ungern gehe, fügte der Abgeordnete hinzu. Sein Bundestagsmandat wolle er künftig als fraktionsloser Abgeordneter fortführen.
Knodel war für den Wahlkreis Reutlingen in den Bundestag eingezogen. Auf SWR-Anfrage zeigte sich die Reutlinger AfD überrascht und enttäuscht über den Austritt. Der Vorstand fordert Knodel auf, sein Mandat an die Partei und den Landesverband zurückzugeben. Alles andere sei ein "klarer Bruch mit der Verantwortung", die Knodel durch seine Wahl übernommen habe.
Die AfD im Bundestag zählt damit noch 151 Abgeordnete. Sie hatte die Zahl ihrer Sitze bei der Wahl von 77 am Ende der letzten Legislaturperiode auf 152 nahezu verdoppelt.
Merz zurückhaltend bei AfD-Verbotsverfahren
Seit der Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird über denkbare Konsequenzen für die AfD diskutiert, auch über ein mögliches Verbotsverfahren. CDU-Chef Friedrich Merz, der heute zum Bundeskanzler gewählt werden soll, hat sich bisher zurückhaltend dazu geäußert. Auf der Fraktionssitzung der Union am Montag sagte er, es werde die Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, den Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz sorgfältig auszuwerten.
Dass AfD-Bundestagsabgeordnete den Vorsitz von Bundestagsausschüssen übernehmen, könne er sich dagegen nicht vorstellen, sagte Merz. "Spätestens seit dem letzten Wochenende ist es auch für mich unvorstellbar, dass Abgeordnete im Deutschen Bundestag AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden wählen", erklärte der CDU-Chef.
Dobrindt: Keine pauschalen Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch
Auch die Frage, ob Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie sich zur AfD bekennen, steht im Raum. Dazu sagte der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der Bild-Zeitung: "Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden."
Ähnlich hatte sich vergangene Woche bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) geäußert. "Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden - ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist", bekräftigte Reul jetzt gegenüber Bild.
AfD verklagt Verfassungsschutz
Die AfD geht gerichtlich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor. Per Eilantrag will sie dem Inlandsnachrichtendienst gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" führt, einordnet und behandelt.
In der 195-seitigen Klageschrift gegen den Verfassungsschutz bezeichnen die AfD-Anwälte dessen Vorgehen als "offensichtlich rechtswidrig". Sie sprechen von einem "staatlichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb" mit Blick auf in diesem und im kommenden Jahr anstehende Kommunal- und Landtagswahlen. "Durch das vermeintlich neutrale Siegel einer staatlichen Stelle - immerhin eines Geheimdienstes" - drohe ein nicht wiedergutzumachender Schaden bei Wählern.